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· 4 Min. Lesezeit

KI-Agenten im Versicherungswesen: Automatisierung zwischen Potenzial und Aufsichtsrecht

Versicherungen setzen zunehmend auf KI-Agenten in Schadenbearbeitung und Risikoprüfung. Ein Praxisleitfaden für die Einführung unter regulatorischem Rahmen.

Simon Schilling
Simon Schilling
Gründer & Managing Consultant · LinkedIn

Die Versicherungsbranche gehört zu den Bereichen, in denen KI-Agenten besonders großes Potenzial haben - und gleichzeitig besonders strenge Rahmenbedingungen gelten. Schadensbearbeitung, Risikoprüfung, Betrugserkennung und Kundenkommunikation sind Prozesse, die von intelligenter Automatisierung profitieren können. Aber die BaFin-Aufsicht, der EU AI Act und branchenspezifische Anforderungen setzen enge Grenzen für das, was ein autonomes System eigenständig entscheiden darf.

In diesem Artikel zeige ich, wo KI-Agenten im Versicherungswesen echten Mehrwert schaffen, welche regulatorischen Leitplanken gelten und wie eine Einführung aussehen kann, die beides unter einen Hut bringt.

Wo KI-Agenten im Versicherungswesen Wirkung entfalten

Schadensbearbeitung: Vom Eingang bis zur Erstbewertung

Die Schadensbearbeitung ist ein Paradebeispiel für den Einsatz von KI-Agenten. Der typische Ablauf - Schadensmeldung entgegennehmen, Unterlagen prüfen, Deckung klären, Erstbewertung vornehmen - enthält viele standardisierte Schritte, die ein Agent zuverlässig übernehmen kann. Insbesondere bei hohem Schadenaufkommen, etwa nach Unwetterereignissen, kann ein Agent die Erstprüfung deutlich beschleunigen und Sachbearbeiter entlasten.

Der entscheidende Punkt: Der Agent übernimmt die Vorarbeit, nicht die Entscheidung. Er sammelt und strukturiert Informationen, gleicht sie mit den Vertragsbedingungen ab und liefert dem Sachbearbeiter eine aufbereitete Bewertung. Die endgültige Regulierungsentscheidung bleibt beim Menschen - und genau das ist regulatorisch geboten.

Risikoprüfung und Underwriting

Im Underwriting können KI-Agenten Risikoprofile auf Basis historischer Daten, externer Quellen und aktueller Marktbedingungen erstellen. Ein Agent kann Anträge vorprüfen, Auffälligkeiten markieren und standardisierte Risiken automatisch bewerten. Bei komplexen oder atypischen Fällen eskaliert er an den Underwriter.

Hier wird die regulatorische Dimension besonders relevant: Algorithmenbasierte Risikobewertungen dürfen keine diskriminierenden Muster reproduzieren. Die BaFin erwartet, dass Versicherer die Entscheidungslogik ihrer automatisierten Systeme erklären können - auch und gerade wenn sie auf Machine Learning basieren. Wer Audit-Trails von Anfang an mitdenkt, hat hier einen strukturellen Vorteil.

Betrugserkennung

Betrugserkennung ist ein Bereich, in dem KI-Agenten bereits verbreitet eingesetzt werden. Mustererkennungsalgorithmen können Auffälligkeiten in Schadensmeldungen identifizieren, die menschlichen Prüfern entgehen würden - ungewöhnliche Zeitabläufe, wiederkehrende Merkmale über verschiedene Vorgänge hinweg, Inkonsistenzen zwischen Angaben und Dokumenten.

Auch hier gilt: Der Agent markiert und priorisiert Verdachtsfälle. Die Bewertung, ob tatsächlich ein Betrugsfall vorliegt, trifft der Sachbearbeiter. Falsch-positive Ergebnisse sind nicht nur ärgerlich, sondern potenziell geschäftsschädigend - ein Agent, der zu häufig falschen Alarm schlägt, verliert das Vertrauen der Fachabteilung schnell.

Der regulatorische Rahmen

BaFin-Anforderungen

Die BaFin hat in den vergangenen Jahren ihre Erwartungen an den Einsatz von KI in der Versicherungsbranche konkretisiert. Im Kern geht es um drei Anforderungen:

  1. Erklärbarkeit: Versicherer müssen nachvollziehen und erklären können, wie ihre KI-Systeme zu Ergebnissen kommen. Das betrifft insbesondere die Risikoprüfung und Tarifierung.

  2. Fairness: Algorithmenbasierte Entscheidungen dürfen nicht zu systematischer Benachteiligung bestimmter Kundengruppen führen. Die BaFin achtet besonders auf indirekte Diskriminierung durch scheinbar neutrale Datenpunkte.

  3. Governance: Der Einsatz von KI muss in ein angemessenes Governance-Framework eingebettet sein - mit klaren Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Dokumentation.

EU AI Act: Hochrisiko-Klassifizierung

Der EU AI Act stuft bestimmte KI-Anwendungen im Versicherungsbereich als Hochrisiko ein - insbesondere solche, die bei der Risikobewertung für Lebens- und Krankenversicherungen eingesetzt werden (Anhang III, Punkt 5b). Für diese Systeme gelten ab August 2026 erhöhte Anforderungen an Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht.

Für Versicherer bedeutet das: Nicht jeder KI-Agent fällt unter die Hochrisiko-Kategorie. Aber jeder, der in der Risikoprüfung oder Tarifierung eingesetzt wird, sollte gegen die Kriterien des AI Act geprüft werden. Eine frühzeitige Klassifizierung spart spätere Nacharbeit.

Einführung in der Praxis: Drei Erfolgsfaktoren

Aus der Arbeit mit regulierten Unternehmen lassen sich drei Faktoren benennen, die über den Erfolg einer KI-Einführung im Versicherungswesen mitentscheiden:

1. Klein starten, mit dem richtigen Use Case. Der erste Agent sollte einen Prozess adressieren, der klar abgrenzbar ist, hohe Fallzahlen hat und bei dem die Eskalation an den Menschen einfach ist. Schadenserstbewertung bei Standardfällen ist oft ein guter Kandidat.

2. Compliance von Anfang an mitbauen. Audit-Trails, Erklärbarkeit und menschliche Aufsicht nachträglich einzuführen ist teuer und frustrierend. Wer sie als Anforderung in die Architektur einbezieht, spart sich die Nachrüstung - und hat bei BaFin-Prüfungen die bessere Position.

3. Fachbereich einbinden, nicht nur informieren. KI-Agenten im Versicherungswesen funktionieren nur, wenn die Sachbearbeiter sie als Unterstützung erleben - nicht als Kontrolle oder Ersetzung. Change Management ist kein Nice-to-have, sondern ein kritischer Erfolgsfaktor.

Fazit

Die Versicherungsbranche bietet für KI-Agenten ein Umfeld mit hohem Automatisierungspotenzial und gleichzeitig hohen regulatorischen Anforderungen. Beides schließt sich nicht aus - im Gegenteil: Wer die regulatorischen Anforderungen früh in die KI-Architektur einbezieht, schafft die Grundlage für skalierbare Automatisierung, die auch einer BaFin-Prüfung standhält.


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