Zum Inhalt springen
· 4 Min. Lesezeit

KI-Compliance nach dem AI Omnibus: Drei Prioritäten für die verlängerte Frist

Der Digital Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act auf Dezember 2027. Was weiter gilt - und wie Unternehmen die Zeit nutzen sollten.

Simon Schilling
Simon Schilling
Gründer & Managing Consultant · LinkedIn

Der 2. August 2026 sollte der große Stichtag des EU AI Act werden - das Datum, ab dem die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gelten. Stattdessen ist am 27. Juli der Digital Omnibus on AI (Verordnung (EU) 2026/1744) in Kraft getreten und hat die Fristen neu sortiert: Die Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III greifen nun zum 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I zum 2. August 2028.

Verschoben ist allerdings nicht aufgehoben - und es ist auch längst nicht alles verschoben. Für Unternehmen stellt sich damit eine neue Frage: Was gilt eigentlich noch, und was macht man mit 16 Monaten Aufschub?

Was trotz Omnibus seit August 2026 gilt

Drei Pflichtenblöcke bleiben vom Aufschub unberührt:

  • Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (Art. 50): Seit dem 2. August 2026 müssen neu auf den Markt kommende KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, als solche erkennbar sein - und KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Für Bestandssysteme gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Details dazu im Artikel zu den Transparenzpflichten.
  • GPAI-Pflichten: Die Anforderungen an Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen gelten bereits seit August 2025.
  • Verbotene Praktiken: Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und weitere verbotene Anwendungen sind seit Februar 2025 untersagt. Der Omnibus ergänzt sogar neue Verbote, etwa für sogenannte Nudifier-Anwendungen, und verlangt ab Dezember 2026 Missbrauchsfilter für Bild- und Videogeneratoren.

Auch die Bußgeldrahmen bleiben unverändert im Gesetz - bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Pflichten, bei verbotenen Praktiken deutlich mehr. Nur der Zeitpunkt, ab dem die Hochrisiko-Pflichten durchgesetzt werden, hat sich verschoben.

Priorität 1: Transparenzpflichten umsetzen

Die Hochrisiko-Regeln dominieren die Diskussion, aber die Transparenzpflichten betreffen deutlich mehr Systeme - und sie gelten jetzt. Jedes KI-System, das mit Menschen interagiert, muss als solches gekennzeichnet werden: Chatbots, automatisierte E-Mail-Systeme und KI-generierte Inhalte gleichermaßen.

Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist in den meisten Fällen technisch überschaubar. Ein Hinweis in der Benutzeroberfläche oder eine Kennzeichnung in der Kommunikation reicht oft aus. Die schlechte Nachricht: Viele Unternehmen haben diese Systeme noch gar nicht identifiziert.

Priorität 2: KI-Inventar vervollständigen

Wer nicht weiß, welche KI-Systeme im Einsatz sind, kann weder die Transparenzpflichten umsetzen noch die Risikoklasse bestimmen. Das klingt trivial, ist aber in der Praxis die häufigste Lücke. Fachabteilungen nutzen KI-Tools, die nie durch eine zentrale Bewertung gelaufen sind - vom KI-gestützten Recruiting-Tool bis zum automatisierten Scoring im Kundenservice.

Der erste Schritt bleibt deshalb kein Compliance-Framework, sondern eine Bestandsaufnahme: Welche Systeme treffen oder unterstützen Entscheidungen, die Menschen betreffen? Welche fallen potenziell unter Anhang III? Diese Einstufung hat sich durch den Omnibus inhaltlich nicht verändert - nur der Termin, zu dem sie belastbar vorliegen muss.

Priorität 3: Dokumentation als Vorsprung statt als Pflicht

16 Monate Aufschub verleiten dazu, das Thema wieder in den Themenspeicher zu verschieben. Das wäre die teuerste Variante - dann beginnt Ende 2027 derselbe Endspurt, den viele Unternehmen gerade hinter sich haben.

Die produktivere Lesart: Die technische Dokumentation nach Artikel 11 - Zweckbeschreibung, Leistungskennzahlen, Trainingsdaten-Beschreibung, Risikobewertung, menschliche Aufsicht - lässt sich jetzt schrittweise und ohne Zeitdruck aufbauen. Und sie zahlt sich schon vor dem Stichtag aus: In Ausschreibungen und Lieferantenprüfungen wird systematische KI-Governance zunehmend abgefragt, oft mit Verweis auf Standards wie ISO 42001. Wer liefern kann, hat einen Vorsprung - unabhängig davon, wann Brüssel durchsetzt.

Aufschub ist keine Entwarnung

Der EU AI Act ist kein Projekt mit einem festen Enddatum - er verändert dauerhaft, wie Unternehmen KI einsetzen und dokumentieren. Der Omnibus hat den Zeitplan entzerrt, nicht die Anforderungen gesenkt. Wer die drei Grundlagen jetzt schafft - Transparenz, Inventar, Dokumentation -, nutzt die seltene Gelegenheit, Compliance einmal ohne Deadline-Druck aufzubauen.


Sie möchten wissen, welche Ihrer Pflichten verschoben wurden - und welche jetzt gelten? Ein strukturiertes Assessment zeigt in wenigen Wochen, welche Systeme betroffen sind und welche Maßnahmen Vorrang haben.

Zum EU AI Act Assessment

Hat Ihnen dieser Artikel geholfen? Auf LinkedIn teilen